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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09 (https://dejure.org/2010,9831)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.02.2010 - 1 L 97/09 (https://dejure.org/2010,9831)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - 1 L 97/09 (https://dejure.org/2010,9831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 Abs 1 S 1 BesÜV 2 vom 21.06.1991, Art 3 Abs 1 GG
    Kein Zuschuss nach der 2. BesÜV im Falle unterhälftigen Erwerbes der Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss von einer Zuschussgewährung nach der zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung bei Ablegung von Ausbildungsteilen oder Prüfungsteilen von nachrangigem Gewicht im ehemaligen Bundesgebiet; Ausbildung nach Maßgabe einer einheitlichen, für das gesamte Bundesgebiet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Kein Zuschuss nach der 2. BesÜV im Falle unterhälftigen Erwerbes der Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss von einer Zuschussgewährung nach der zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung bei Ablegung von Ausbildungsteilen oder Prüfungsteilen von nachrangigem Gewicht im ehemaligen Bundesgebiet; Ausbildung nach Maßgabe einer einheitlichen, für das gesamte Bundesgebiet ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 515/04

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. Februar 2005 in dem Verfahren 6 AZR 515/04 (ZTR 2005, 445) betrifft allein den hier nicht gegebenen Fall, dass die Ausbildung nach Maßgabe eines einheitlichen, für das gesamte Bundesgebiet geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Verantwortung eines Ausbildungsträgers mit Sitz im bisherigen Bundesgebiet stattfindet, und über den Ort der Ausbildung ausnahmsweise ein Losverfahren entscheidet, weil aus Gründen vorübergehender Engpässe in der räumlichen Unterbringung der Auszubildenden genügend Ausbildungsstätten im Gebiet der alten Bundesbundesländer nicht zur Verfügung stehen.(Rn.20).

    "ob die Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG gegebenen ist, wenn die Beamten eines Ausbildungsjahrganges hinsichtlich der Gewährung des ruhegehaltsfähigen Zuschusses nach § 4 der 2. BesÜV a. F. unterschiedlich behandelt werden und ob in diesem Fall nicht zugunsten der Beamten auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und die darin geführte Argumentation (Urteil vom 10.02.2005 - AZ: 6 AZR 515/04) zurückgegriffen werden kann",.

    Denn der Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. Februar 2005 in dem Verfahren 6 AZR 515/04 ( NZA-RR 2006, 38 ) entscheidungserheblich zugrunde gelegen hat, war erkennbar ein anderer als der vorliegende.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05, 2 C 15.05, 2 C 16.05, 2 C 17.07, 2 C 20.05, 2 C 24.05, 2 C 25.05 -, weitgehend veröffentlicht bei juris; nachfolgend etwa: Beschluss vom 28. September 2007 - Az.: 2 B 62.07 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 20. August 2009 - Az.: 2 B 52.09 - Beschluss vom 24. August 2009 - Az.: 2 B 54.09 - ) ist geklärt, dass der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" dem Laufbahnrecht entstammt und sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln, umfasst.

    Unabhängig vom Vorstehenden hat das Bundesverwaltungsgericht in der von der Klägerin angeführten Entscheidung vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 - ( Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 12 ) gerade maßgeblich darauf abgestellt, dass die in dem dortigen Fall aufgrund eines Dienstleistungsauftrages wahrgenommene Tätigkeit nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gerade nicht regulärer Bestandteil des Vorbereitungsdienstes gewesen ist und allein deswegen nicht zu den Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen gehörte, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung vermittelt haben.

    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren beruht auf §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG ( vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u. a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Az.: 1 L 169/07 -, JMBl. LSA 2008, S. 8 [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (2006-06-15, 2 C 14/05, Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 12), die sich ihrerseits die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (2003-02-12, 2 BvR 709/99, BVerfGE 107, 257) zu eigen macht, ist geklärt, dass diejenigen, die Ausbildungs- oder Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im ehemaligen Bundesgebiet abgelegt haben, von der Zuschussgewährung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV in der bis zum 24. November 1997 geltenden Fassung ausgeschlossen sind, ohne dass darin ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu sehen ist (siehe bereits: OVG LSA (OVG Magdeburg), Beschluss vom 16. September 2009 - Az.: 1 L 69/09 -, veröffentlicht bei juris (DÖV 2009, 1007)).

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht - im Übrigen maßgeblich anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG - entschieden, dass die infolge der abgesenkten Besoldung unterschiedliche Alimentierung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist ( BVerfG, Urteil vom 12. Februar 2003 - Az.: 2 BvR 709/99 -, BVerfGE 107, 257 [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 20.08.2009 - 2 B 52.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.R.e. hälftigen Erlangung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05, 2 C 15.05, 2 C 16.05, 2 C 17.07, 2 C 20.05, 2 C 24.05, 2 C 25.05 -, weitgehend veröffentlicht bei juris; nachfolgend etwa: Beschluss vom 28. September 2007 - Az.: 2 B 62.07 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 20. August 2009 - Az.: 2 B 52.09 - Beschluss vom 24. August 2009 - Az.: 2 B 54.09 - ) ist geklärt, dass der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" dem Laufbahnrecht entstammt und sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln, umfasst.

    Anders gewendet bedeutet dies: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, die sich ihrerseits die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu eigen macht, ist geklärt, dass diejenigen, die Ausbildungs- oder Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im ehemaligen Bundesgebiet abgelegt haben, von der Zuschussgewährung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV ausgeschlossen sind, ohne dass darin ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu sehen ist ( siehe zuletzt etwa auch: OVG LSA, Beschluss vom 16. September 2009 - Az.: 1 L 69/09 -, veröffentlicht bei juris, Beschluss vom 19. März 2009 - Az.: 1 L 47/08 -, veröffentlicht bei juris; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 20. August 2009 - Az.: 2 B 52.09 - ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 1 L 69/09

    Kein Zuschuss nach der 2. BesÜV im Falle unterhälftigen Erwerbes der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (2006-06-15, 2 C 14/05, Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 12), die sich ihrerseits die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (2003-02-12, 2 BvR 709/99, BVerfGE 107, 257) zu eigen macht, ist geklärt, dass diejenigen, die Ausbildungs- oder Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im ehemaligen Bundesgebiet abgelegt haben, von der Zuschussgewährung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV in der bis zum 24. November 1997 geltenden Fassung ausgeschlossen sind, ohne dass darin ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu sehen ist (siehe bereits: OVG LSA (OVG Magdeburg), Beschluss vom 16. September 2009 - Az.: 1 L 69/09 -, veröffentlicht bei juris (DÖV 2009, 1007)).

    Anders gewendet bedeutet dies: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, die sich ihrerseits die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu eigen macht, ist geklärt, dass diejenigen, die Ausbildungs- oder Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im ehemaligen Bundesgebiet abgelegt haben, von der Zuschussgewährung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV ausgeschlossen sind, ohne dass darin ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu sehen ist ( siehe zuletzt etwa auch: OVG LSA, Beschluss vom 16. September 2009 - Az.: 1 L 69/09 -, veröffentlicht bei juris, Beschluss vom 19. März 2009 - Az.: 1 L 47/08 -, veröffentlicht bei juris; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 20. August 2009 - Az.: 2 B 52.09 - ).

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren beruht auf §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG ( vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u. a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Az.: 1 L 169/07 -, JMBl. LSA 2008, S. 8 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04

    Gerichtskosten.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
    Denn bei der von ihr angeführten Regelung handelt es sich um zwischenzeitlich außer Kraft getretenes Recht, so dass auch unter diesem Aspekt nicht dargelegt ist, ob im Rahmen einer Grundsatzberufung noch Veranlassung besteht, sich über die Entscheidung im konkreten Einzelfall hinaus mit ausgelaufenem Recht zu befassen ( vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - Az.: 5 B 57.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 25/09 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 19. April 2006 - Az.: 1 L 256/05 -, JMBl. LSA 2007, 60 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
    Denn bei der von ihr angeführten Regelung handelt es sich um zwischenzeitlich außer Kraft getretenes Recht, so dass auch unter diesem Aspekt nicht dargelegt ist, ob im Rahmen einer Grundsatzberufung noch Veranlassung besteht, sich über die Entscheidung im konkreten Einzelfall hinaus mit ausgelaufenem Recht zu befassen ( vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - Az.: 5 B 57.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 25/09 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 19. April 2006 - Az.: 1 L 256/05 -, JMBl. LSA 2007, 60 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2007 - 1 L 169/07

    Zur Berechnung der ortsbezogenen Ausbildungszeiten nach § 4 der 2. BesÜV

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren beruht auf §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG ( vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u. a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Az.: 1 L 169/07 -, JMBl. LSA 2008, S. 8 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 25/09

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. §

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
    Denn bei der von ihr angeführten Regelung handelt es sich um zwischenzeitlich außer Kraft getretenes Recht, so dass auch unter diesem Aspekt nicht dargelegt ist, ob im Rahmen einer Grundsatzberufung noch Veranlassung besteht, sich über die Entscheidung im konkreten Einzelfall hinaus mit ausgelaufenem Recht zu befassen ( vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - Az.: 5 B 57.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 25/09 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 19. April 2006 - Az.: 1 L 256/05 -, JMBl. LSA 2007, 60 [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 15.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 25.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 1 L 183/07

    Zum Haftungsprivileg bei Beamten gemäß § 32 AO

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 20.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 28.09.2007 - 2 B 62.07

    Voraussetzungen für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 16.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 24.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07

    Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet;

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07

    Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet;

  • OVG Sachsen, 11.06.1998 - 3 S 69/98

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht; Verstoß; Zulassungsgrund; Verfahrensmangel;

  • BVerwG, 24.08.2009 - 2 B 54.09
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 17.07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10

    Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung

    Soweit sich der Kläger zu den geltend gemachten Zulassungsgründen unter Ziffer III. seiner Antragsbegründungsschrift äußert, genügt das Vorbringen im Übrigen nicht den jeweiligen Darlegungsanforderungen ( vgl. zu den jeweiligen Darlegungsanforderungen etwa: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386, und Beschluss vom 26. Juni 2008 - Az.: 1 L 71/08 - zu § 124 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 VwGO, und Beschluss vom 5. Februar 2010 - Az.: 1 L 97/09 - zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, jeweils veröffentlicht bei juris ).
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